540 bgb gewerberaum 540 BGB Gewerberaum: Rechtslage und Auswirkungen Mieterberatung in allen Bezirken, Schriftverkehr mit Vermietern, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren, Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik. Vermieter — Hauptmieter — Untermieter: Was Sie darüber wissen sollten. 1 Praktische Anwendung des § 540 BGB im Gewerberaummietrecht Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. 2 Rechtsschutz und Haftung bei § 540 BGB Gewerberaum Für Existenzgründer, Start-Ups und kleine Unternehmen, besteht neben der herausfordernden Suche nach einem eigenen Büro auch die Möglichkeit als Untermieter Teil einer Bürogemeinschaft zu werden. Eine Untervermietung ist schon jetzt ein gängiges Mittel Gewerbeimmobilien zu nutzen. 3 Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter und Mieter nach § 540 BGB Bei der Untermiete gilt, dass nur ein Teil des Wohnraums Dritten überlassen werden darf, z. Wer die gesamte Familienwohnung z. 4 Die Untervermietung gemäß § BGB im Lichte der Gewerbemiete Gemäß § BGB besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mietsache einem anderen zum Gebrauch zu überlassen. Der praxisrelevanteste Fall ist dabei die Untervermietung durch Untermetvertrag. 5 Ihm steht dann wiederum § BGB gegenüber, der neutral nur vom „Mieter“ spricht. Dennoch wendet der BGH die Vorschrift auch im Gewerbemietrecht ohne Weiteres an (BGH VII ZR 92/04). 6 § BGB dagegen gilt auch bei Gewerberäumen. Danach ist bei einer vollständigen Gebrauchsüberlassung an Dritte vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Damit soll dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, auf die tatsächlichen Nutzer der Räumlichkeiten Einfluss zu nehmen. 7 Das Gewerbemietrecht spricht das BGB eher beiläufig an. Da auch Gewerberäume zur Nutzung überlassen und somit vermietet werden, gilt Mietrecht. Das BGB unterscheidet Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht nicht als eigenständige Rechtsgebiete. 1. § a. 8 Im Gewerberaummietrecht besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit bezüglich der Höhe des Mietzinses und der Nebenkosten. Die Parteien können somit frei über die Mietzinsgestaltung verhandeln und Vereinbarungen treffen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen entsprechen. 9 § BGB dagegen gilt auch bei Gewerberäumen. Danach ist bei einer vollständigen Gebrauchsüberlassung an Dritte vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Damit soll dem Vermieter die. 10 § BGB dagegen gilt auch bei Gewerberäumen. 11 › Vermieten › Rechtstipps. 12