1 bimschv verordnung über kleine und mittlere feuerungsanlagen 1. Einführung in die 1. BImSchV Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. Die 1. 1 2. Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV Januar BGBl. Oktober BGBl. 2 3. Umweltaspekte der 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen In der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz 1. 3 4. Wartung und Überwachung von Feuerungsanlagen gemäß 1. BImSchV Der Wir beantworten die wichtigsten Fragen. 4 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. 1. BImSchV. Ausfertigungsdatum: 5 Die 1. BImSchV enthält Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen, um den Ausstoß von Luftschadstoffen zu reduzieren. Von den Regeln für bestehende und für neue Holzfeuerungsanlagen profitieren vor allem jene Städte, deren Atemluft zu viel Feinstaub enthält. 6 Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt in Deutschland den Betrieb von Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchG fallen; dies sind vor allem Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich. 7 Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Brennstoffe: Abschnitt 2: Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe § 4 Allgemeine Anforderungen § 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr: Abschnitt 3: Öl- und Gasfeuerungsanlagen § 6 Allgemeine Anforderungen. 8 Deshalb enthält die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen. "Bestehende Anlagen" im Sinne der 1. BImSchV sind Feuerungsanlagen, die vor dem März errichtet und in Betrieb genommen wurden. 9 Die Verordnung legt Grenzwerte fest, wie viel Schadstoffe Kleinfeuerungsanlagen emittieren dürfen. Geregelt ist daher unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss. Die Verordnung enthält auch eine Brennstoffliste. 10 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV). Nichtamtliches. 11