Absetzung für abnutzung (afa) photovoltaik

Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Photovoltaikanlagen: Regeln und Vorteile Jahrhundert zu bewältigen gilt. Der Weg führt dabei weg von den fossilen Energieträgern hin zu den erneuerbaren Energien. 1 AfA-Tabelle für Photovoltaik: So ermitteln Sie die Abschreibungsraten Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten. Vieles spricht für die Investition in eine Photovoltaikanlage. 2 Photovoltaik und AfA: Steuerliche Aspekte einer Investition in Solaranlagen Auf Basis der im Jahressteuergesetz enthaltenen Änderungen, die überwiegend ab gültig sind, haben sich die Voraussetzungen zur Abschreibung einer Photovoltaikanlage grundlegend geändert. Ab gilt auf die Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung eine Befreiung von der Einkommenssteuer, denn Photovoltaik ist komplett steuerfrei. 3 Optimale Nutzung der AfA für Photovoltaik: Tipps und Strategien Privatpersonen und Unternehmen: So holen Sie bei der Steuererklärung das Maximum aus Ihrer Photovoltaikanlage. Dass die Einnahmen und Ausgaben rund um eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen, ist jedem Unternehmen klar. 4 Hier finden Sie Abschreibungstabellen für die Absetzung für Abnutzung (AfA), um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter. 5 Abschreibungen, auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt, drücken aus, wie die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren verteilt werden. Sie stellen also die Wertminderung der Anlage im zeitlichen Verlauf dar. Da Abschreibungen als Kosten gelten, ergibt sich eine Steuerminderung. 6 Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die buchhalterische Erfassung der Wertminderung von Anlagegütern während ihrer Nutzungsdauer. Wenn ein Unternehmen ein abnutzbares Wirtschaftsgut erwirbt, um damit Einnahmen zu erzielen, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt. 7 Deshalb scheidet ein Betriebsausgabenabzug für die AfA für eine kleinere PV-Anlage i.S. des § 3 Nr. 72 EStG ab aus. Und auch eine Zurechnung der PV-Anlage zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nicht möglich, da diese Einkunftsart nach § 21 Abs. 3 EStG subsidiär ist, d.h. § 15 EStG geht vor. 8 In die steuerliche Gewinnermittlung gelangen die Anschaffungs- und Herstellungskosten über den Posten Abschreibung oder AfA (Absetzung für Abnutzung). Die Kosten werden auf die betiebsgewöhnliche Nutzungsdauer Photovoltaikanlage, diese beträgt 20 Jahre, anteilig als Aufwendungen oder Betriebsausgaben abgezogen. 9 Afa ist eine Abkürzung und bedeutet „ Absetzung für Abnutzung “. Mit der Afa wird eine lineare Abschreibung der Anschaffungskosten einer Solar Anlage möglich. Dies liegt daran, dass eine Photovoltaikanlage sowohl als Anlagegut, als auch als abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut gilt. Somit ist eine PV Anlage Afa berechtigt. 10 In diesem Zusammenhang ist auch von der Absetzung für Abnutzung (AfA) die Rede. Die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage wird üblicherweise auf 20 Jahre angegeben, weshalb die Absetzung für Abnutzung. 11